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...daß dieses 'Verwerfen' des hom.soc.
einer 'Abtreibung' gleicht; aus der sozialen
Retorte in den sozialen Abort (die Gebär-
mütter des 'neuen Menschen' etc.)
Dann wäre nur folgerichtig, daß auch seiner
'Empfängnis' (die eine andere sein muß als
eine 'unbefleckte') oder 'Zeugung' ein ent-
sprechender BESCHLUSS vorausgegangen sein
muß, ein 'Staats-Akt'...